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Spenden

Großspenden und Nachlass

Was ist eine Großspende?

Eine Großspende ist eine besonders großzügige finanzielle Unterstützung, die über den üblichen Betrag einer Einzelspende hinausgeht und einen bedeutenden Beitrag zur Verwirklichung unserer Projekte für an Depression erkrankte Menschen leistet.

Wir unterscheiden zwei Formen von Großspenden:

Eine einmalige Großspende ist ein hoher Betrag, der zu einem bestimmten Zeitpunkt gespendet wird – zum Beispiel im Rahmen einer besonderen Aktion, eines Jubiläums oder als gezielte Förderung eines konkreten Projekts. Eine dauerhafte Großspende besteht aus regelmäßigen Zahlungen (z. B. monatlich, vierteljährlich oder jährlich), die langfristig unsere Arbeit sichern und eine nachhaltige Planung ermöglichen. Diese Form der Unterstützung ist besonders wertvoll, da sie Stabilität schafft und kontinuierliche Hilfe garantiert.

Zustiften – nachhaltig helfen, dauerhaft wirken

Mit einer Zustiftung stärken Sie das Grundstockvermögen der Stiftung Deutsche Depressionshilfe und Suizidprävention – und damit das Fundament unserer Arbeit. Ihr Beitrag bleibt dauerhaft erhalten und wirkt über viele Jahre hinweg: Die daraus erwirtschafteten Zinsen fließen direkt in unsere laufenden Projekte zur Aufklärung, Forschung und Unterstützung von Betroffenen. Zustiftungen sind in jeder Höhe willkommen. Bereits kleine Beträge tragen dazu bei, unsere Arbeit langfristig abzusichern.

Zustiften – so geht es

Für eine Zustiftung nutzen Sie bitte entweder unser Online-Formular (bis zu einem Betrag von 5.000€) oder überweisen Sie den Betrag direkt auf unser Konto. Wichtig ist, dass Sie „Zustiftung“ als Verwendungszweck angeben.

Für eine Zustiftung per Überweisung nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:

Kontoinhaber: Stiftung Deutsche Depressionshilfe und Suizidprävention
Sozialbank AG
IBAN: DE37 3702 0500 0003 4742 00
SWIFT / BIC: BFSWDE33XXX (bei Auslandsüberweisung)
Verwendungszweck: Zustiftung

Ihr Nachlass

Helfen – auch über die eigene Lebenszeit hinaus

Stiftungen sind auf Ewigkeit und Kontinuität ausgerichtet. Es zählen die in der Satzung festgeschriebenen Vereinbarungen und Stiftungszwecke. Ein beruhigendes Gefühl für diejenigen, die sich entschieden haben, langfristig helfen zu wollen – auch über die eigene Lebenszeit hinaus. In Ihrem letzten Willen, dem Testament, können Sie unseren Gunsten z.B. die Weitergabe von Vermögenswerten festlegen. Vermögenswerte sind nicht nur Barvermögen, sondern können auch Wertpapiere, Immobilien oder Sachgegenstände (wie Sammlungen oder Kunstobjekte) sein. Als Teil Ihrer Erbschaft können Sie das Vermächtnis an die Stiftung Deutsche Depressionshilfe weitergeben. Weitere Informationen und Erklärungen zum Erbrecht finden Sie in der Broschüre „Erben und Vererben“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe ist wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, von Kunst und Kultur, der Erziehung sowie der Volks- und Berufsbildung und der Studentenhilfe gemäß des Bescheids des Finanzamtes Leipzig II, StNr. 231/140/25895, vom 07.11.2025 als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Daher sind wir berechtigt, von Ihnen Zustiftungen oder Spenden entgegenzunehmen und Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Ihre Zuwendung ist steuerlich absetzbar.

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Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen.

Für Fragen steht Ihnen gern zur Verfügung:

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Sophie Hoffmann Spendenverwaltung