Mehr Personal für eine moderne Psychiatrie

PEPP-Protest, PPP-Richtlinie, Petition – der Einsatz für eine ausreichende Personalausstattung in der stationären Psychiatrie steht seit Jahren im Fokus der gesundheitspolitischen Arbeit der DGPPN. Mit zahlreichen Fachverbänden wurde ein Modell entwickelt, das als Blaupause für die Weiterentwicklung der
Richtlinie dienen soll. 

Ausgangspunkt für die Berechnung der Personalausstattung sind die Bedarfe aller in der Einrichtung behandelten Patienten. Der Behandlungsbedarf hat drei Dimensionen: (a) psychiatrisch-psychotherapeutischen/psychosomatisch psychotherapeutischen/kinder- und jugendpsychiatrischen-psychotherapeutischen, (b) somatischen und (c) psychosozialen Bedarf. Erste Ergebnisse wurden Anfang 2019 in der Fachzeitschrift „Der Nervenarzt“ veröffentlicht. Einen anschaulichen Einstieg ins Thema bietet das Erklärvideo.

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